Seit Anfang 2024 gilt in Österreich eine Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaik-Anlagen bis 35 kWp. Diese temporäre Maßnahme sollte ursprünglich bis Ende 2025 laufen und machte die Anschaffung von Solaranlagen deutlich attraktiver . Dank des Nullsteuersatzes entfielen die üblichen 20 % Mehrwertsteuer auf PV-Module und Installationen – das entspricht einer effektiven Preisersparnis von rund 16,6 % . Viele private Haushalte und Betriebe nutzten diese einfache und bürokratiefreie Förderung, was zu einem regelrechten Solar-Boom führte.
Die ursprüngliche 0 %-Regelung für Photovoltaik-Anlagen
Solarmodule auf einem Hausdach – Photovoltaik-Anlagen bis 35 kWp profitieren 2024/25 von 0 % Umsatzsteuer.
Mit dem Nullsteuersatz wurden Photovoltaik-Produkte und deren Installation von der Umsatzsteuer befreit. Das bedeutet, schon auf der Rechnung wurde der Steuersatz von 20 % auf 0 % gesetzt. Der Rechnungsbetrag reduzierte sich damit automatisch um den sonst fälligen Steueranteil . Ein Beispiel: Kostet ein PV-Balkonkraftwerk netto 1.000 €, zahlt man dank der Befreiung ebenfalls 1.000 € (statt 1.200 €) – man spart also 200 € gegenüber dem Normalfall. Diese Regelung war Teil des Klimaförderpakets und sollte Investitionen in erneuerbare Energie fördern. Insbesondere für Anlagen bis 35 kWp – typischerweise private Hausdachanlagen oder Balkonkraftwerke – galt von 2024 bis inklusive 2025 kein Umsatzsteueranteil . Die unkomplizierte Entlastung („0 % Bürokratie“) erwies sich als äußerst beliebt und wurde von tausenden Haushalten in Anspruch genommen .
Vorzeitige Änderung: Steuerbefreiung endet früher als geplant
Ursprünglich war der Nullsteuersatz bis Ende 2025 vorgesehen. Doch kürzlich wurde beschlossen, die Steuerbefreiung deutlich vorzeitig zu beenden. Im Zuge der Regierungsverhandlungen und Budgetmaßnahmen hat die neue Regierung entschieden, die Mehrwertsteuer auf PV-Anlagen ab April 2025 wieder einzuführen . Konkret soll mit 1. April 2025 der bisherige Steuervorteil fallen, sodass ab diesem Datum wieder der reguläre USt-Satz von 20 % auf Photovoltaik-Systeme bis 35 kWp anfällt . Damit endet die Förderung fast zwei Jahre früher als ursprünglich geplant. Branchenverbände wie PV Austria kritisieren diesen Schritt scharf und befürchten negative Auswirkungen auf die Energiewende und die Solarbranche. Für Endkundinnen und Endkunden bedeutet die Änderung vor allem, dass Solaranlagen in Österreich bald wieder spürbar teurer werden – die Ersparnis von 16,6 % fällt weg, was bei größeren Investitionen mehrere hundert bis tausende Euro Mehrkosten bedeuten kann.
Letzte Gelegenheit: Jetzt 0 % USt nutzen
Kompakte Photovoltaik-Module (sogenannte Balkonkraftwerke) für den Heimgebrauch – jetzt noch ohne Mehrwertsteuer erhältlich.
Wer mit dem Gedanken spielt, sich eine PV-Anlage oder ein Balkonkraftwerk anzuschaffen, sollte die Gelegenheit jetzt noch nutzen. Wichtig zu beachten: Entscheidend für die Steuerbefreiung ist der Zeitpunkt, an dem man die Anlage erhält bzw. in Betrieb nimmt – nicht das Bestelldatum . Konkret bedeutet das: Bei reinen Gerätekäufen ohne Installation zählt der Moment der Lieferung/Übergabe der PV-Module, bei Käufen inklusive Montage hingegen das Datum, an dem die Anlage fertig installiert und abgenommen wird . Um garantiert in den Genuss der 0 % Umsatzsteuer zu kommen, sollte man also sicherstellen, dass die Solarmodule spätestens bis 31. März 2025 geliefert bzw. fertig montiert sind.
In der Praxis bleibt jetzt nur noch kurz Zeit, um von der Steuerersparnis zu profitieren. Viele Anbieter verzeichnen eine hohe Nachfrage, da zahlreiche Kunden noch schnell bestellen. Nutzen Sie diese letzte Chance: Wer bis spätestens 16. März 2025 bestellt, hat gute Aussichten, dass die Lieferung und Inbetriebnahme noch vor April erfolgen. Schauen Sie sich am besten die aktuellen Angebote für Balkonkraftwerke im Sortiment von Nylyn Solar an und bestellen Sie rechtzeitig. So sichern Sie sich noch den 0 % Mehrwertsteuer-Vorteil – danach werden Photovoltaik-Produkte wieder mit 20 % MwSt. belastet, und die Anschaffung fällt entsprechend teurer aus.
Fazit: Die 0 % Umsatzsteuer auf Photovoltaik in Österreich war ein großer Anreiz, der viele zum Umstieg auf Solarstrom bewegt hat. Durch die nun beschlossene vorzeitige Beendigung dieser Steuerbegünstigung bleibt nur ein kleines Zeitfenster, um sich eine PV-Anlage steuerfrei zu sichern. Wer diese Möglichkeit nutzen möchte, sollte zügig handeln – nach dem Stichtag wird die Investition in Solarenergie zwar immer noch sinnvoll sein, aber finanziell weniger attraktiv als in der aktuellen Nullsteuer-Phase. Vieles spricht dafür, jetzt noch zuzuschlagen und sich die Förderung in letzter Minute zu sichern.