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Balkonkraftwerk anmelden in Österreich – Wann und wie?

Balkonkraftwerk anmelden in Österreich – Wann und wie?

In Österreich gewinnen steckerfertige Balkonkraftwerke an Popularität. Diese Mini-PV-Anlagen ermöglichen es Bewohnern von Miet- und Eigentumswohnungen, selbst Solarstrom zu erzeugen und so Energiekosten zu sparen. Doch wie in Deutschland gibt es gewisse Vorschriften – insbesondere die Frage der Anmeldung einer solchen Anlage. Wann muss man in Österreich ein Balkonkraftwerk anmelden, wo meldet man es und welche gesetzlichen Regelungen gelten 2025? Dieser Ratgeber beantwortet die wichtigsten Fragen für Privatpersonen, die eine Balkon-PV in Österreich betreiben wollen.


Einführung: Mini-Solaranlagen für Zuhause

Ein Balkonkraftwerk (auch Plug-in-Photovoltaikanlage, Stecker-Solaranlage oder Mini-PV-Anlage genannt) besteht meist aus ein oder zwei Solarmodulen und einem Wechselrichter, der den produzierten Gleichstrom in haushaltsüblichen Wechselstrom umwandelt. Die Anlage wird einfach über eine geeignete Steckdose ans Wohnungsnetz angeschlossen – eine unkomplizierte Lösung, um eigenen Solarstrom zu nutzen. In Österreich sind solche Plug-in-Anlagen seit einigen Jahren ausdrücklich erlaubt. Die maximale Einspeiseleistung ist auf 800 Watt begrenzt , was in etwa dem gleichzeitigen Betrieb eines Herdplatten-Pärchens oder mehrerer Computer entspricht. Diese 800 W beziehen sich auf die Wechselrichterleistung; die Solarmodulleistung darf höher liegen, solange der Wechselrichter auf 800 W Ausgang begrenzt (typischerweise haben Balkonkraftwerke Modulkapazitäten bis ~1500–2000 Wp) .

Durch staatliche Anreize und Gesetzesänderungen wurden Balkonkraftwerke in letzter Zeit stark gefördert. So entfällt seit 1. Jänner 2024 die Mehrwertsteuer auf PV-Anlagen bis 35 kWp – somit sind auch Balkon-PV-Anlagen von der MwSt. befreit . Zudem hat man rechtlich einige Hürden abgebaut, etwa was die Zustimmung von Wohnungseigentümern betrifft (dazu später mehr). Die Anschaffung eines Balkonkraftwerks ist also finanziell attraktiver und rechtlich einfacher geworden, was das große Interesse erklärt.

Trotz der vereinfachten Rahmenbedingungen gibt es aber Meldepflichten, die man kennen muss. Im nächsten Abschnitt schauen wir uns an, was die Gesetzeslage in Österreich vorschreibt und wo man sein Balkonkraftwerk melden muss.


Gesetzliche Lage und Meldepflicht in Österreich

In Österreich ist die Rechtslage für Balkonkraftwerke relativ bürgerfreundlich gestaltet. Eine kleine Plug-in-PV-Anlage bis 800 W kann praktisch jeder Haushalt installieren, ohne aufwändige Genehmigungen. Wichtig ist jedoch, dass man den Netzbetreiber rechtzeitig informiert. Konkret gilt: Für steckerfertige PV-Anlagen bis 800 W ist keine behördliche Genehmigung erforderlich, allerdings besteht eine Meldepflicht beim Netzbetreiber . Das heißt, bevor das Balkonkraftwerk in Betrieb geht, muss der zuständige Stromnetzbetreiber davon in Kenntnis gesetzt werden.

Wann melden? Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Verständigung mindestens zwei Wochen vor Inbetriebnahme der Anlage . Diese Frist soll dem Netzbetreiber Gelegenheit geben, z.B. den Stromzähler zu überprüfen oder auszutauschen. In der Praxis läuft es oft so: Man füllt online ein Formular aus (fast alle Netzbetreiber bieten dafür Online-Portale an) und gibt an, dass man in zwei Wochen ein Balkonkraftwerk mit xy Watt anschließt . Hört man innerhalb dieser Zeit nichts Gegenteiliges, kann man die Anlage nach Ablauf der 2 Wochen anschließen . Eine explizite schriftliche Genehmigung vom Netzbetreiber kommt meist nicht – das Schweigen innerhalb der Frist gilt als Zustimmung (ähnlich einem Anzeigeverfahren). Wichtig: Der Netzbetreiber darf die Anmeldung in der Regel nicht verweigern, solange die Anlage den Vorgaben entspricht. Für Balkonkraftwerke bis 800 W gibt es keinen Genehmigungsvorbehalt, nur die Meldepflicht .

Was passiert nach der Meldung? Oft überprüft der Netzbetreiber zunächst, welchen Zählertyp ihr im Haus habt. Ist noch ein alter Ferraris-Zähler ohne Rücklaufsperre installiert, wird meist ein moderner digitaler Zweirichtungszähler eingebaut, bevor ihr die PV-Anlage in Betrieb nehmt . Dieser Zählertausch ist für euch kostenlos, da er zur korrekten Messung nötig ist. Der neue Zähler stellt sicher, dass überschüssiger Solarstrom ins Netz fließen kann, ohne den Zähler rückwärts laufen zu lassen. Eine Vergütung für eingespeisten Überschussstrom gibt es in Österreich übrigens nicht – der Fokus der Balkonkraftwerke liegt also auf Eigenverbrauch (dazu mehr im Abschnitt PV-Speicher). Nach dem Zählertausch (sofern erforderlich) könnt ihr euer Balkonkraftwerk offiziell einschalten.

Wer ist zuständig? Zuständig für die Meldung ist immer der regionale Verteilnetzbetreiber (VNB), also das Stromnetz-Unternehmen, das euer Gebiet versorgt. In Wien ist das z.B. Wiener Netze, in Niederösterreich die Netz NÖ, in Tirol die Tinetz usw. Welcher Netzbetreiber für euch zuständig ist, steht auf eurer Stromrechnung. Die Meldung erfolgt – wie erwähnt – meist online über ein Kundenportal oder Formular. Einige Netzbetreiber bieten auch PDF-Formulare zum Download an, die man ausgefüllt einschicken kann. Im Zweifel könnt ihr bei eurem Netzbetreiber anrufen und nach einer “Anmeldung einer Photovoltaik-Kleinsterzeugungsanlage bis 800 W” fragen – man wird euch dann die Vorgehensweise erklären. Wichtig ist, dass ihr vor dem ersten Anschluss meldet (Frist 2 Wochen).

Übrigens: Kosten fallen für die Anmeldung selbst keine an. Es handelt sich lediglich um eine Mitteilung. Auch laufende Gebühren (wie sie etwa für größere PV-Anlagen anfallen könnten) gibt es für Balkonkraftwerke nicht.

Meldebestätigung: Nachdem ihr eure Daten übermittelt habt, erhaltet ihr in der Regel eine Eingangsbestätigung oder eine Kopie der Meldung. Hebt diese gut auf, um im Zweifel nachweisen zu können, dass ihr eure Pflicht erfüllt habt. Sollte der Netzbetreiber Rückfragen haben (z.B. unklare Angaben), meldet er sich bei euch innerhalb der Zwei-Wochen-Frist. Bleibt eine Reaktion aus, könnt ihr davon ausgehen, dass alles passt. In den meisten Fällen läuft dieser Prozess unkompliziert und ohne besondere Vorkommnisse ab – die Netzbetreiber kennen mittlerweile die vielen Anmeldungen und haben standardisierte Abläufe.


Wer muss informiert werden? (Vermieter, Wohnungseigentümer)

Neben dem Netzbetreiber als offizielle Stelle gibt es noch eine zwischenmenschliche “Meldepflicht”: die Information an Vermieter oder Miteigentümer. Denn auch wenn das Gesetz die Installation von Balkon-PV deutlich erleichtert hat, sollten Bewohner in einem Mietshaus oder einer Wohnungseigentumsanlage nicht einfach Panels montieren, ohne die anderen Beteiligten einzubeziehen.

Eigentumswohnungen (WEG): Bisher brauchte es in vielen Fällen die Zustimmung aller Miteigentümer einer Wohnhausanlage, um z.B. Solarmodule außen am Balkon anzubringen. Das konnte leicht scheitern, da schon ein Einspruch alles blockieren konnte. Doch seit 1. September 2024 gilt eine neue Regelung im Wohnungseigentumsgesetz: Wenn ein Wohnungseigentümer eine Änderung (wie die Montage eines Balkonkraftwerks) plant, gilt die Zustimmung der anderen Eigentümer automatisch als erteilt, sofern nicht binnen 2 Monaten ein Widerspruch erfolgt . Und selbst wenn jemand widerspricht, muss dieser Einspruch begründet werden – z.B. mit wichtigen Gründen wie Sicherheitsbedenken . Kurz gesagt: In einer Wohnungseigentümergemeinschaft darf man ein Balkonkraftwerk anbringen, solange nicht innerhalb von 2 Monaten triftige Gründe dagegensprechen. Die Hürden für Balkonsolar sind damit deutlich gesunken. In der Praxis solltet ihr eure Nachbarn/Eigentümer dennoch vorab informieren (das verlangt schon das Gesetz, bevor die 2-Monats-Frist läuft ). Am besten stellt ihr euer Vorhaben in der Eigentümerversammlung vor oder schreibt eine kurze Info an alle – so können Fragen geklärt werden. Da Balkonkraftwerke nicht als bauliche Veränderung im klassischen Sinne gelten (es sind ja reversible Module, keine festen Bauteile), gibt es meist wenig Anlass für Ablehnung. Viele WEGs begrüßen Balkonkraftwerke sogar als Beitrag zur Energiegemeinschaft.

Mietwohnungen: Für Mieterinnen und Mieter sieht es in Österreich derzeit (Stand 2025) noch etwas schwieriger aus. Das Mietrecht wurde – anders als in Deutschland – bislang nicht explizit angepasst, um Balkonkraftwerke zu privilegieren. Das heißt: Als Mieter braucht man weiterhin die Erlaubnis des Vermieters, wenn durch die Installation in irgendeiner Weise das Mietobjekt verändert wird (z.B. Bohren von Halterungen am Balkongeländer, sichtbare Module an der Fassade etc.). Ohne Zustimmung des Eigentümers ein Balkonkraftwerk anzubringen, ist riskant – im schlimmsten Fall verletzt man damit den Mietvertrag. Leider haben Mieter in Österreich keinen klaren Rechtsanspruch auf Genehmigung eines Balkonkraftwerks . Ihr seid also auf das Entgegenkommen eures Vermieters angewiesen. Viele Vermieter zeigen sich aber offen, wenn man sachlich erklärt, was geplant ist (kleine Module am Balkon, keine Schäden am Gebäude, Einhaltung aller Sicherheitsnormen). Holt euch am besten eine schriftliche Erlaubnis ein. Sollte der Vermieter unbegründet ablehnen, bleibt theoretisch nur der Rechtsweg, dessen Ausgang ungewiss ist . Die Politik arbeitet allerdings daran, Mietern künftig ähnliche Rechte wie Wohnungseigentümern einzuräumen – möglicherweise ändern sich die Bestimmungen in naher Zukunft. Bis dahin gilt: Kommunikation mit dem Vermieter suchen und idealerweise dessen Zustimmung einholen.

Zusammengefasst: Offiziell melden müsst ihr das Balkonkraftwerk beim Netzbetreiber (2 Wochen vorher). Informell solltet ihr Vermieter oder Eigentümergemeinschaft einbinden, um Konflikte zu vermeiden – mittlerweile sind aber in Eigentumsanlagen die meisten rechtlichen Barrieren gefallen, und auch Vermieter dürfen eine Zustimmung nicht grundlos verweigern.


Wann muss man ein Balkonkraftwerk anmelden?

In Österreich ist der Zeitpunkt klar vorgegeben: Mindestens zwei Wochen vor der geplanten Inbetriebnahme muss das Balkonkraftwerk beim Netzbetreiber gemeldet werden . Das bedeutet praktisch, dass ihr spätestens 14 Tage bevor ihr den Stecker eurer PV-Anlage in die Steckdose steckt, die Anmeldung absenden sollt. Diese Frist ist gesetzlich verankert und wichtig, damit der Netzbetreiber Zeit hat, eventuelle Vorbereitungen (z.B. Zählertausch) zu treffen.

Beispiel: Ihr wollt euer Balkonkraftwerk am 1. Juli einschalten. Dann solltet ihr bis spätestens 17. Juni dem Netzbetreiber Bescheid geben, idealerweise mit genauen Angaben zur Anlage (800 W Wechselrichter, Modulanzahl, Hersteller etc., je nach Formular). Kommt die Meldung zu spät, gilt das eigentlich als Verstoß – in der Praxis dürfte ein paar Tage Verzug aber selten Konsequenzen haben. Dennoch: haltet die 2-Wochen-Frist ein, um auf Nummer sicher zu gehen.

Darf man vorher testen? Viele fragen sich, ob man das Balkonkraftwerk vor der offiziellen Anmeldung testweise anschließen darf (z.B. um zu prüfen, ob alles läuft). Rein formal: nein, vor Ablauf der 2 Wochen sollte kein Dauerbetrieb erfolgen. Ein kurzer Funktionstest von ein paar Minuten wird aber kaum nachvollziehbar sein. Dennoch sollte man vorsichtig sein, da ein längerer unbeaufsichtigter Betrieb ohne Anmeldung gegen die Regeln verstößt. Empfehlenswert ist, die Anmeldung frühzeitig zu erledigen, dann hat man diesen Druck nicht. Man kann auch melden, bevor die Anlage physisch montiert ist – Hauptsache, bis zur Inbetriebnahme sind 2 Wochen vergangen.

Was passiert, wenn man nicht anmeldet? Offiziell riskiert man Probleme mit dem Netzbetreiber. Dieser könnte – wenn er von der Anlage erfährt – auf einer sofortigen Abschaltung bestehen, bis die Meldung nachgeholt ist. In der Praxis ist es allerdings unwahrscheinlich, dass der Netzbetreiber von einer nicht gemeldeten Mini-Anlage erfährt, solange keine negativen Auswirkungen auftreten (die Leistung ist ja gering). Trotzdem: Sollte es beispielsweise durch einen rücklaufenden Zähler zu Unregelmäßigkeiten kommen oder ein Schaden entstehen, steht man ohne Anmeldung schlecht da. Der Netzbetreiber hat dann das Recht, vom Betreiber die sofortige Entfernung der Anlage zu verlangen und unter Umständen ein Bußgeld zu verhängen . Auch Versicherungstechnisch bewegt man sich außerhalb des sicheren Bereichs, wenn die Anlage nicht gemeldet ist . Es kann z.B. sein, dass die Haftpflicht einen Schaden nicht deckt, weil das Balkonkraftwerk “illegal” in Betrieb war.

Unser Rat lautet daher klar: Melden Sie Ihr Balkonkraftwerk mindestens zwei Wochen vor Inbetriebnahme an, wie es die Vorschrift verlangt. Die meisten Versorger machen es einem leicht, und so erspart man sich jegliches Risiko. Nach Ablauf der zwei Wochen und gegebenenfalls erfolgtem Zählertausch habt ihr dann grünes Licht für eure persönliche Energiewende vom Balkon aus.

Vorteile eines PV-Speichers in Kombination mit einem Balkonkraftwerk

Auch in Österreich denken viele Balkonkraftwerk-Besitzer darüber nach, ihren Solarstrom zu speichern. Da es keine Einspeisevergütung für überschüssigen Strom gibt , liegt der Schwerpunkt auf Eigenverbrauch – und genau hier setzt ein PV-Speicher an. Die Idee: Statt Überschussstrom ungenutzt ins Netz zu schicken, speichert ein Akku diesen und stellt ihn abends oder in sonnenarmen Stunden wieder zur Verfügung. Welche Vorteile hat das konkret?

Mehr Eigenverbrauch, weniger Netzbezug: Mit Batteriespeicher lässt sich der selbst verbrauchte Anteil des erzeugten Stroms deutlich steigern. Ohne Speicher muss man abends meist vollständig Strom vom Energieanbieter beziehen, weil die Sonne weg ist. Mit Speicher können die tagsüber geladenen Akkus z.B. die Beleuchtung, den Fernseher oder andere Geräte in den Abendstunden versorgen. Man “puffert” also Solarenergie vom Tag für den späteren Verbrauch. Da – wie erwähnt – überschüssiger Strom in Österreich nicht vergütet wird, steigert ein Speicher die Effizienz der Anlage enorm: Jeder nicht ins Netz eingespeiste, sondern selbst genutzte Kilowattstunde spart direkt Geld (aktuell rund 20–30 Cent, je nach Stromtarif).

Unabhängigkeit und Sicherheit: Ein Balkonkraftwerk mit Speicher erhöht die Unabhängigkeit vom Stromversorger ein Stück weit. Preissteigerungen treffen einen weniger, wenn man einen Teil des Bedarfs aus dem Akku decken kann. Auch bei Stromausfällen können bestimmte Speicherlösungen helfen: Einige am Markt verfügbare Systeme ermöglichen einen sogenannten Inselbetrieb, der bei Netzausfall eine begrenzte Notstromversorgung bietet . Zwar kann ein einzelnes Balkon-PV mit Speicher keinen ganzen Haushalt autark machen, aber für grundlegende Dinge (Licht, Aufladen von Handy/Laptop, vielleicht ein kleiner Kühlschrank) könnte ein Blackout-taugliches System im Notfall überbrücken. Hier lohnt ein Blick auf spezielle Produkte, falls das Thema relevant ist.

Umwelt und Nachhaltigkeit: Jede selbst genutzte Kilowattstunde Solarstrom bedeutet weniger Bezug von (zum Teil fossilem) Netzstrom. Ein Speicher sorgt dafür, dass noch mehr Solarenergie im eigenen Haushalt bleibt und genutzt wird – das erhöht die CO₂-Einsparung. Zwar verbraucht die Herstellung eines Akkus auch Ressourcen, doch moderne Lithium-Ionen-Speicher haben eine lange Lebensdauer und können über viele Jahre Strom zwischenspeichern. Insgesamt verbessert ein Speicher die ökologische Bilanz einer PV-Anlage, da weniger überschüssiger Grünstrom ungenutzt bleibt und stattdessen der Bedarf an konventioneller Energie weiter reduziert wird .

Einfache Integration: Viele der für Balkonkraftwerke angebotenen Speichersysteme sind bewusst einfach gehalten, so dass auch Laien sie installieren können. Häufig sind es kompakte Boxen oder modulare Stapel-Akkus, die via Plug-and-Play zwischen Solarmodul und Steckdose geschaltet werden. Die Hersteller achten darauf, dass ihre Speicher mit gängigen Mikrowechselrichtern und Panels kompatibel sind . Somit kann man auch nachträglich einen Speicher nachrüsten, wenn man merkt, dass oft Überschüsse ins Netz gehen. Die Kapazität dieser Speicher liegt typischerweise zwischen 1 kWh und 5 kWh – genug, um ein paar Stunden bis halben Tag Grundlast zu überbrücken. Für Mieter gibt es portable Lösungen, die ohne Bohren auskommen und bei einem Umzug einfach mitgenommen werden können .

Lohnt sich ein Speicher? Die Frage der Rentabilität hängt von mehreren Faktoren ab: Anschaffungskosten des Speichers, Strompreis, eigener Verbrauchsprofil. Kleine Speicher (1–2 kWh) sind schon ab einigen hundert Euro erhältlich und können den Eigenverbrauch um 20–30 % erhöhen. Bei hohen Strompreisen kann sich das über die Lebensdauer rechnen. Finanziell ist die Situation in Österreich durch das Fehlen einer Einspeisevergütung günstig für Speicher: Man verschenkt Überschussstrom sonst ans Netz – mit Speicher spart man hingegen direkt Stromkosten. Ökologisch ist ein Speicher ebenfalls positiv zu bewerten, da er den Anteil erneuerbarer Energie im Eigenverbrauch maximiert.

In vielen Fällen ist ein Batteriespeicher also sinnvoll, wenn man die Mehrkosten stemmen kann. Er ist aber kein Muss: Auch ohne Speicher bringt ein Balkonkraftwerk natürlich Einsparungen, vor allem bei gleichzeitigem Verbrauch (z.B. Waschmaschine läuft mittags bei Sonne). Ein möglicher Kompromiss ist, zunächst ohne Speicher zu starten und die Anlage zu beobachten. Sollte oft viel überschüssiger Strom ins Netz gehen, kann man immer noch einen Speicher nachrüsten.


Zusammenfassung

Balkonkraftwerke sind in Österreich eine unkomplizierte Möglichkeit, zu Hause Solarstrom zu erzeugen. Bis 800 W Leistung dürfen sie genehmigungsfrei betrieben werden, lediglich die Meldepflicht beim Netzbetreiber zwei Wochen vor Inbetriebnahme ist zu beachten . Wer diese Formalität erledigt, kann sein Balkonkraftwerk legal nutzen und profitiert von geringeren Stromkosten und mehr Unabhängigkeit. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind 2025 sehr erfreulich: Keine Mehrwertsteuer, kein großer Bürokratieaufwand, und sogar im Wohnungseigentum gelten Balkonkraftwerke jetzt als privilegiert, sodass Nachbarn kaum mehr blockieren können . Für Mieter ist zwar weiterhin die Absprache mit dem Vermieter nötig, aber auch hier zeichnet sich langfristig eine Besserstellung ab.

Ein Balkonkraftwerk entfaltet seinen größten Nutzen, wenn der erzeugte Solarstrom direkt verbraucht wird. Mit einem optionalen PV-Speicher kann man die Eigenverbrauchsquote weiter steigern und Sonnenenergie auch abends nutzen. Das lohnt sich in Österreich besonders, da Überschussstrom sonst ohne Vergütung ins Netz geht. Insgesamt gilt: Mini-PV-Anlagen bieten Haushalten ohne eigenes Dach die Chance, aktiv an der Energiewende teilzunehmen, und das bei überschaubaren Kosten und kurzer Amortisationszeit (oft wenige Jahre).

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