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Balkonkraftwerk anmelden in Deutschland – Wann und wie?

Balkonkraftwerk anmelden in Deutschland – Wann und wie?

Balkonkraftwerke – also steckerfertige Mini-Photovoltaikanlagen für Balkon oder Terrasse – erleben in Deutschland einen Boom. Allein 2023 wurden rund 300.000 neue Balkonkraftwerke installiert . Entsprechend häufig stellen sich Besitzer die Frage: Wann und wo muss man ein Balkonkraftwerk anmelden? Dieser Artikel gibt einen verständlichen Überblick zur Meldepflicht, den aktuellen gesetzlichen Regelungen (Stand 2025) und liefert praktische Tipps für Haushalte, die mit eigener Solarenergie starten möchten.


Einführung in das Thema Balkonkraftwerk

Ein Balkonkraftwerk ist eine kleine Photovoltaik-Anlage, die meist aus ein bis zwei Solarmodulen und einem Mikrowechselrichter besteht. Über eine Steckdose eingespeist, kann damit direkt im Haushalt Strom erzeugt werden. Für die Installation sind in der Regel keine aufwendigen Genehmigungen nötig, und dank vereinfachter Vorschriften sind Balkonkraftwerke inzwischen sehr beliebt. Gerade Mieter und Wohnungseigentümer schätzen die plug-and-play Solarsets, um einen Teil ihres Strombedarfs mit eigener Solarenergie zu decken.

Allerdings gilt es auch bei Mini-PV-Anlagen ein paar gesetzliche Vorgaben einzuhalten – insbesondere was die Anmeldung bzw. Registrierung der Anlage angeht. Seit 2024 wurden die Vorschriften hier deutlich vereinfacht. Was genau verlangt wird, wer zuständig ist und wann man sein Balkonkraftwerk anmelden muss, erklären wir im Folgenden.


Gesetzliche Lage und Meldepflicht in Deutschland

In Deutschland sind Balkonkraftwerke grundsätzlich erlaubt, sofern sie bestimmte Leistungsgrenzen einhalten. Seit 2024 darf die Modulleistung bis zu 2000 Watt (2 kWp) betragen, wobei der Wechselrichter maximal 800 Watt ins Hausnetz einspeisen darf . Diese Grenze wurde mit dem “Solarpaket 1” der Bundesregierung 2024 von zuvor 600 W auf 800 W angehoben . Durch diese höhere Einspeisungsgrenze kann ein Balkonkraftwerk mehr Solarstrom ins eigene Netz liefern – allerdings bleibt es wichtig, Sicherheitsnormen einzuhalten (eine aktualisierte VDE-Norm für 800 W Anlagen wird bis Ende 2024 erwartet ).

Meldepflicht: Wer in Deutschland ein Balkonkraftwerk betreibt, ist gesetzlich verpflichtet, dieses im offiziellen Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur zu registrieren . Seit Mitte 2024 reicht diese einzelne Anmeldung aus – die frühere doppelte Meldepflicht (zusätzlich beim lokalen Netzbetreiber) wurde abgeschafft . Es ist also nicht mehr nötig, das Balkonkraftwerk separat dem Stromnetzbetreiber zu melden. Stattdessen genügt der Eintrag im zentralen Register; die Bundesnetzagentur informiert den zuständigen Netzbetreiber anschließend automatisch über die neue Anlage .

Wichtig zu wissen: Die Registrierung im Marktstammdatenregister ist kostenlos und online durchführbar . Jeder stromerzeugenden Anlage – und sei sie noch so klein – wird hier ein Eintrag zugewiesen. Damit will der Gesetzgeber einen Überblick über die dezentrale Stromerzeugung behalten. Ein Balkonkraftwerk gilt rechtlich als Stromerzeugungsanlage, weshalb die Meldepflicht greift. Verstöße dagegen können theoretisch als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Weitere Vorgaben: Neben der Registrierung müssen technische Anforderungen erfüllt sein. So braucht es in der Wohnung in der Regel einen Zweirichtungszähler, der Einspeisung und Netzbezug getrennt erfassen kann . Alte Ferraris-Stromzähler ohne Rücklaufsperre dürfen nur übergangsweise betrieben werden . In der Praxis bedeutet das: Nach der Anmeldung kann es sein, dass euer Netzbetreiber den Zähler austauscht, falls noch ein alter verbaut ist . Dieser Tausch ist für den Anlagenbetreiber normalerweise kostenlos, stellt aber sicher, dass überschüssiger Solarstrom nicht den Zähler rückwärts laufen lässt.

Auch steuerlich wurden Balkonkraftwerke attraktiv: Seit 2023 entfällt die Mehrwertsteuer auf Kauf und Installation von PV-Anlagen bis 30 kW – das gilt auch für Mini-PV und PV-Speicher . Dadurch sparen Privathaushalte 19% der Kosten, was die Anschaffung zusätzlich begünstigt.


Wer ist zuständig? Wo muss man das Balkonkraftwerk anmelden?

Für die Anmeldung eines Balkonkraftwerks in Deutschland ist die Bundesnetzagentur zuständig, genauer gesagt ihr Online-Portal Marktstammdatenregister (MaStR). Dort müssen alle steckbaren Solarstromanlagen erfasst werden. Betreiberinnen und Betreiber tragen ihre Anlage selbst im MaStR ein – alternativ kann eine bevollmächtigte Person (etwa eine Elektrofachkraft) das übernehmen . Benötigt werden dabei nur wenige Angaben: Standortadresse, Anlagenname (oft einfach “Balkonkraftwerk”), Datum der Inbetriebnahme, Modul-Gesamtleistung, Wechselrichterleistung sowie die Zählernummer . Optional kann man auch einen vorhandenen Solarspeicher mit Namen, Leistung und Kapazität eintragen . Insgesamt wurde das Formular 2024 stark vereinfacht, damit auch Laien ihre Mini-PV-Anlage ohne bürokratische Hürden anmelden können .

Eine Anmeldung beim regionalen Netzbetreiber ist – wie erwähnt – seit 2024 nicht mehr separat erforderlich . Sobald die Anlage im MaStR registriert ist, gelten die Pflichten als erfüllt. Der Netzbetreiber erhält automatisch Kenntnis, sodass ihr euch darum nicht zusätzlich kümmern müsst . Sollte euer Netzbetreiber noch ein eigenes Meldeformular verlangen, ist das vermutlich ein Überbleibsel alter Praxis – laut aktueller Gesetzeslage könnt ihr darauf verweisen, dass die Eintragung im MaStR ausreichend ist .


Benachrichtigung des Vermieters/der Eigentümergemeinschaft: Neben den offiziellen Stellen solltet ihr als Mieter oder Wohnungseigentümer eure Vermieter bzw. die Eigentümergemeinschaft informieren, bevor ihr ein Balkonkraftwerk installiert. Rechtlich hat sich hier viel getan: 2024 wurden Balkon-PV-Anlagen als „privilegierte Maßnahme“ ins Wohnungseigentumsrecht aufgenommen . Das bedeutet, Eigentümer dürfen ein Balkonkraftwerk anbringen, ohne dass alle Miteigentümer einstimmig zustimmen müssen. In der Regel genügt ein einfacher Mehrheitsbeschluss der Eigentümerversammlung, sofern keine baulichen Veränderungen am Gemeinschaftseigentum nötig sind . Auch im Mietrecht gab es Verbesserungen: Vermieter dürfen die Erlaubnis für ein Balkonkraftwerk nicht mehr ohne triftigen Grund verweigern . Mieterinnen und Mieter haben seit Neuestem einen rechtlichen Anspruch auf Zustimmung, solange Sicherheitsanforderungen eingehalten werden . Dennoch gilt: Sprecht eure Pläne frühzeitig ab – oft lassen sich so Bedenken (zur Befestigung, Optik am Gebäude etc.) ausräumen. Eine schriftliche Zustimmung kann später auch für die Versicherung hilfreich sein.


Wo erfolgt die Anmeldung? Praktisch läuft die Registrierung über das Webportal der Bundesnetzagentur. Unter der Adresse www.marktstammdatenregister.de könnt ihr ein Nutzerkonto anlegen und eure Anlage eintragen . Haltet die oben genannten Daten bereit; die Eingabe dauert meist nur wenige Minuten. Nach Abschluss der Registrierung erhaltet ihr eine Bestätigung und eure MaStR-Nummer, unter der die Anlage geführt wird. Bewahrt diese Daten gut auf. Falls ihr euer Balkonkraftwerk wieder abbaut oder umzieht, müsst ihr die Stilllegung bzw. Änderung ebenfalls im MaStR vermerken.


Wann muss man ein Balkonkraftwerk anmelden?

Entscheidend ist der Zeitpunkt der Anmeldung. Laut Bundesnetzagentur muss ein Balkonkraftwerk spätestens binnen eines Monats nach Inbetriebnahme registriert werden . Ihr habt also ab dem Tag, an dem eure Mini-PV-Anlage erstmals Strom ins Hausnetz einspeist, maximal vier Wochen Zeit, um die Meldung durchzuführen. Besser noch: Erledigt die Anmeldung gleich zur Inbetriebnahme oder sogar kurz davor, damit ihr diese Pflicht nicht vergesst. Das Online-Formular kann auch schon ausgefüllt werden, wenn die Anlage gerade installiert wird – als Inbetriebnahmedatum gebt ihr dann den geplanten Start an.


Tipp: Viele Hersteller oder Händler legen dem Balkonkraftwerk eine Anleitung zur Registrierung bei. Falls vorhanden, nutzt diese Hilfestellung. Ansonsten findet sich auf der MaStR-Website auch ein Informationsblatt, welche Schritte nötig sind .


Was passiert, wenn man die Anmeldung nicht fristgerecht erledigt? – Theoretisch stellt das einen Verstoß gegen §5 der MaStR-Verordnung dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden . In der Praxis sind bisher allerdings keine Fälle bekannt geworden, in denen private Balkon-Solaranlagenbesitzer wegen unterlassener Registrierung bestraft wurden . Die Behörden setzen hier eher auf Information und Nachmeldung statt auf Strafen. Dennoch: Verlassen sollte man sich darauf nicht. Zum einen handelt ihr ordnungswidrig, zum anderen können andere Nachteile drohen. Beispielsweise könnte euer Netzbetreiber Probleme machen oder im Schadenfall eine Versicherung Leistungen kürzen, wenn die Anlage nicht angemeldet war . Kurzum: Meldet euer Balkonkraftwerk ordnungsgemäß an – der Aufwand ist gering, und ihr seid auf der sicheren Seite.

Zusammengefasst: Anmelden muss man ein Balkonkraftwerk in Deutschland innerhalb eines Monats nach dem ersten Anschließen. Am besten erledigt man es sofort bei Inbetriebnahme online im Marktstammdatenregister. So entspricht man den gesetzlichen Vorgaben und vermeidet eventuelle Risiken durch eine vergessene Registrierung.


Vorteile eines PV-Speichers fürs Balkonkraftwerk (optional)

Ein Balkonkraftwerk kann prinzipiell ohne Batteriespeicher betrieben werden – der Solarstrom fließt dann direkt zu den gerade laufenden Geräten, Überschüsse werden ins öffentliche Netz eingespeist. Allerdings überlegen viele Nutzer, einen PV-Speicher anzuschaffen, um noch mehr vom eigenen Solarstrom zu profitieren. Tatsächlich bietet ein Batteriespeicher mehrere Vorteile:

Höherer Eigenverbrauch: Ein Speicher erhöht den Anteil des selbst verbrauchten Solarstroms beträchtlich. Ohne Speicher können typische Balkonkraftwerke vielleicht ~30–50 % ihres Stroms direkt im Haushalt nutzen, mit Speicher sind Eigenverbrauchsquoten von bis zu 80 % möglich . Das liegt daran, dass Mittagsüberschüsse nicht verschenkt werden, sondern für abends zwischengespeichert werden. So muss man nachts weniger Netzstrom zukaufen. Kurz gesagt: Man nutzt mehr vom “eigenen” Strom, was finanziell wie ökologisch sinnvoll ist.

Mehr Unabhängigkeit: Mit einem Balkonkraftwerk-Speicher ist man weniger vom Energieversorger und Strompreissteigerungen abhängig . Zwar wird ein einzelnes Balkonkraftwerk nie den gesamten Hausbedarf decken, aber ein Speicher erhöht die Autarkie etwas. In Kombination mit dem öffentlichen Netz kann der Akku abends oder bei Bewölkung den Bedarf puffern. Bei einigen fortschrittlichen Systemen ist sogar ein begrenzter Notstrombetrieb möglich, falls es zu einem Stromausfall kommt . Für Komplett-Ausfallsicherheit sind Balkonkraftwerke aber nicht ausgelegt – der Speicher dient primär der Verbrauchsoptimierung.

Einfache Nachrüstbarkeit: Moderne Balkonkraftwerk-Speicher sind kompakt, modular und oft mobil. Es gibt Plug-and-Play Systeme, die speziell für Mini-PV ausgelegt sind – teils nicht viel größer als ein Bierkasten. Diese lassen sich auch in Mietwohnungen unterbringen (z.B. im Abstellraum) und bei einem Umzug mitnehmen . Viele Speicher lassen sich erweitern, indem zusätzliche Akkumodule gestapelt werden, falls das Balkonkraftwerk später vergrößert wird . Die Installation ist in der Regel unkompliziert: Der Speicher wird entweder zwischen PV-Anlage und Steckdose geschaltet oder AC-seitig ins Hausnetz integriert, je nach System.

Keine rechtlichen Nachteile: Das Anschließen eines Batteriespeichers ist erlaubt – spezielle Genehmigungen sind nicht erforderlich. Es gibt auch keine Kapazitätsobergrenze für den Speicher selbst . Wichtig ist lediglich, dass weiterhin die Grenzen von 2000 W Modulleistung und 800 W Einspeiseleistung eingehalten werden . Ein Speicher zählt nicht zur Einspeiseleistung, da er keinen zusätzlichen Strom ins Netz einspeist, sondern nur den vorhandenen Solarstrom puffert. Somit bleibt die Anlage rechtlich ein Balkonkraftwerk. Auch die Steuerbefreiung gilt: Seit 2023 sind Batteriespeicher für PV-Anlagen von der Mehrwertsteuer befreit, was die Anschaffung günstiger macht .

Natürlich verursacht ein Speicher zusätzliche Kosten. Daher sollte jeder Haushalt abwägen, ob sich die Investition lohnt. Bei steigenden Strompreisen und dem Wegfall von Einspeisevergütungen (für Balkonkraftwerke erhält man in Deutschland meist keine Vergütung für Überschuss-Einspeisung) wird ein Speicher jedoch zunehmend attraktiv. Er sorgt dafür, dass möglichst wenig Überschussstrom ungenutzt ins Netz geht, sondern im eigenen Akku landet.

Fazit: Ein PV-Speicher ist eine sinnvolle Ergänzung, wenn man den Eigenverbrauch maximieren und eine gewisse Unabhängigkeit erreichen möchte. Er ist rechtlich unproblematisch und technisch inzwischen einfach umzusetzen. Insbesondere in Kombination mit den günstigen Konditionen (0 % MwSt.) und förderfreien Betriebspflichten werden Balkonkraftwerk-Speicher immer beliebter.


Fazit und Ausblick

Ein Balkonkraftwerk ermöglicht es privaten Haushalten, unkompliziert eigenen Solarstrom zu erzeugen – und dank aktueller Regeln geht das so leicht wie nie. Die Anmeldung einer solchen Mini-PV-Anlage ist Pflicht, aber keine große Hürde: Seit 2024 genügt eine kostenlose Online-Registrierung im Marktstammdatenregister , was innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme erledigt sein muss . Wer sein Balkonkraftwerk ordnungsgemäß anmeldet, erfüllt die gesetzlichen Vorgaben und kann anschließend beruhigt die Sonne für sich arbeiten lassen.

Auch der bürokratische Aufwand rundherum hält sich in Grenzen: Weder Baugenehmigungen noch aufwendige Abstimmungen sind meist nötig. Dank neuer Gesetze haben Mieter und Eigentümer inzwischen ein Recht auf Balkonsolar, solange keine gravierenden Einwände bestehen . In Kombination mit steuerlichen Vorteilen (MwSt.-Befreiung) und vereinfachter Installation bietet die aktuelle Situation ideale Bedingungen, um mit einer kleinen PV-Anlage zu starten.

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